Festordnung zum 150 jährigen Gründungsfest der FFW Arth

Für das Gründungsfest und die in dessen Rahmen stattfindenden Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes samt Nebenplätzen (Parkplatz, etc.) bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung anerkannt werden:
  1. Der Veranstalter behält sich die Veranstaltungsabsage ganz oder in Teilen, für den Fall unangemessener Umstände, vor. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit unangekündigt Programmänderungen ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.
  2. Wir bitten jeden Verein, sich bei Ankunft im Festbüro anzumelden und die Festunterlagen abzuholen.
  3. Anordnungen der Festleitung, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei sind in jedem Fall Folge zu leisten.
  4. Zuviel erworbene Essens- und Biermarken sowie Festabzeichen können nicht zurückgegeben werden.
  5. Die Vereine werden gebeten, vollzählig am Kirchenzug, am Festgottesdienst und am Festzug teilzunehmen. Wir bitten um diszipliniertes und dem Veranstaltungscharakter angemessenes Verhalten jedes Teilnehmers.
  6. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Sicherheitsdienst ist berechtigt im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Ausweiskontrollen durchzuführen.
  7. Bei Sachbeschädigung jeglicher Art behält sich der Veranstalter vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzforderungen gegen die verursachenden Personen bzw. Vereine geltend zu machen.
  8. Jegliches Entwenden, Beschädigen oder Verunglimpfen von Vereinsgegenständen und –symbolen wie „Vereinstaferln“, Vereinsfahnen und sonstigen vereinstypischen Utensilien ist jederzeit und ausnahmslos zu unterlassen.
  9. Das Mitbringen von Dosen, Glas- und Plastik-Gefäßen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und vergleichbare Gegenstände aller Art ist untersagt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt bei allen Besuchern/Teilnehmern eine Leibesvisitation sowie Taschenkontrollen durchzuführen.
  10. Das Anbringen von Plakaten und Aufklebern sowie die Verteilung von Flyern ist nur nach Genehmigung des Festbüros gestattet.
  11. Das Parken der Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr und nach den Regeln der STVO. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüchen oder Diebstählen geparkter Fahrzeuge.
  12. Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren gegangenen Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  13. Im Fest- und Barzelt ist während der Veranstaltung mit erhöhter Lautstärke zu rechnen.
  14. Eltern haften für Ihre Kinder.
  15. Sofern nicht ausdrücklich und unverzüglich dem Veranstalter gegenüber widersprochen wird, willigt der Besucher/Teilnehmer mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Teilnahme an der Veranstaltungin die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos seiner Person zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsdarstellung ein. Die Veröffentlichung erfolgt in hierfür üblichen Publikationen (z. B. Broschüren, Flyer), in der örtlichen/regionalen Tagespresse und im World Wide Web (Internet) unter der Homepage des Vereins oder Facebook, Instagram, etc. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt mit Wirkung auch für Rechtsnachfolger und Erben, ohne jegliche Vergütung, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und Archivierung. Aus dem Widerspruch gegen die vorstehend geregelte Einwilligung entstehen keine Nachteile.


Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Arth